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KG, 21.05.1991 - 9 U 1164/90 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines Verfügungsgrund in einem wiederholten Verfahren der einstweiligen Verfügung; Nichtvollziehung einer einstweiligen Verfügung innerhalb der Frist und Antrag auf Neuerteilung einer einstweiligen Verfügung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.12.1989 - 27 O 280/89
- KG, 21.05.1991 - 9 U 1164/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 318
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1389/16
Einhaltung der Vollziehungsfrist bei einer einstweiligen Verfügung
Nur ergänzend sei darauf verwiesen, dass bei einem wiederholten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erhöhte Anforderungen an den Verfügungsgrund zu stellen sind (vgl. KG, NJW-RR 1992, S. 318, 319). - OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 8 U 10/09
Zulässigkeit eines erneuten Eilantrags trotz materieller Rechtskraft der ersten …
Wenn sich der Prozessbevollmächtigte der Verfügungsbeklagten auf ein Urteil des Kammergerichts vom 21.5.1991 (Az.: 9 U 1164/90 = NJW-RR 1992, 318) beruft, dem er Abweichendes entnehmen will, so ist dazu folgendes zu sagen: . - LAG Hamm, 05.01.1995 - 16 Sa 2094/94
Unterlassungsverfügung: unterbliebene Vollziehung - neuerliche Verfügung
Es hat jedoch angenommen, dass die mangelnde Vollziehung der im Vorprozess ergangenen einstweiligen Verfügung des Verfügungsanspruchs entfallen lässt, wenn nicht Nachteile drohen, deren Gewicht das für den Erlass der Erstverfügung Erforderliche übersteigt (so auch KG, NJW-RR 1992, 318).